1. Daten des dienstleisters
- Firmenname: BIRGES Wellness Hotel Kft.
- Adresse: 1061 Budapest, Király utca 30-32./ A. haus I. stock 108.
- Steuernummer: 14332766-2-42
- Handelsregisternummer: 01-09-199921
2. Allgemeine bestimmungen
2.1. Die allgemeinen geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB”) fassen den vertragsinhalt zusammen, auf dessen grundlage das Hotel Vinifera Wine&Spa ***** (adresse: 8230 Balatonfüred, Mikes Kelemen u. 21.), betrieben vom dienstleister, verträge mit seinen gästen über die nutzung der unterkunft und dienstleistungen abschließt.
2.2. Besondere, individuelle bedingungen sind nicht bestandteil dieser AGB, schließen jedoch den abschluss separater vereinbarungen mit reisevermittlern, veranstaltern oder anderen, je nach art des geschäfts, spezifischen bedingungen nicht aus.
Mit Abschluss des vertrages akzeptiert der gast die in diesen AGB enthaltenen bedingungen und die parteien betrachten diese als verbindlich, sofern keine abweichenden vereinbarungen getroffen werden.
3. Vertragsparteien
3.1. Die vom dienstleister erbrachten dienstleistungen werden vom gast in anspruch genommen.
3.2. Wenn die bestellung der dienstleistungen direkt vom gast an den dienstleister erfolgt, ist der gast die vertragspartei. Der Dienstleister und der gast werden – sofern die bedingungen erfüllt sind – zu vertragsparteien (im folgenden „parteien”).
3.3. Wenn die bestellung der dienstleistungen im namen des gastes von einer dritten person (im folgenden „Vermittler”) an den dienstleister erfolgt, regeln die zwischen dem dienstleister und dem vermittler geschlossenen vereinbarungen die bedingungen der zusammenarbeit. in diesem fall ist der dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob die dritte person berechtigt ist, den gast zu vertreten.
3.4. Gemäß den gesetzlichen vorschriften (Gesetz Nr. CLVI von 2016 über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung von Tourismusregionen) kann der dienstleister die dienstleistungen nur dann erbringen, wenn der gast seinen namen und seine adresse sowie die gemäß den aktuellen vorschriften erforderlichen daten (z.b. vorlage von ausweisdokumenten, geburtsdaten etc.) vor der inanspruchnahme der dienstleistungen dem dienstleister zur verfügung stellt.
4. Art und bedingungen der inanspruchnahme der dienstleistungen
4.1. Der dienstleister sendet dem gast auf dessen mündliche oder schriftliche anfrage ein schriftliches angebot. Wenn innerhalb von 72 stunden nach versendung des angebots oder bei kurzfristigen buchungsanfragen innerhalb von 24 stunden vor der ankunft keine konkrete bestellung eingeht, erlischt die angebotsbindung des dienstleisters.
4.2. Der vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche buchung des gastes und die schriftliche bestätigung des dienstleisters zustande und gilt somit als schriftlich geschlossener vertrag. Mündliche buchungen, vereinbarungen, änderungen oder deren mündliche bestätigung durch den dienstleister haben keinen vertragswert.
4.3. Der vertrag über die inanspruchnahme der unterkunftsleistungen gilt für einen bestimmten zeitraum.
- Verlässt der gast das hotel vor ablauf des vereinbarten zeitraums endgültig, ist der dienstleister berechtigt, die volle vergütung der im vertrag festgelegten leistungen zu verlangen. Der dienstleister ist berechtigt, das vor ablauf des zeitraums freigewordene zimmer erneut zu vermieten.
- Für eine vom gast veranlasste verlängerung der inanspruchnahme der unterkunftsleistungen ist die vorherige zustimmung des dienstleisters erforderlich. In diesem fall kann der dienstleister die erstattung der bereits erbrachten leistungen verlangen.
4.4. Änderungen und/oder ergänzungen des vertrags bedürfen der schriftlichen vereinbarung, die von beiden parteien unterzeichnet wird.
5. Stornierungsbedingungen
5.1. Eine kostenfreie stornierung der unterkunftsleistungen ist gemäß den im schriftlichen angebot des dienstleisters festgelegten bedingungen möglich.
- Hat die vertragspartei die unterkunftsleistungen nicht durch vorauszahlung, kreditkartengarantie oder eine andere im vertrag festgelegte weise gesichert, erlischt die leistungspflicht des dienstleisters nach ablauf der im angebot festgelegten frist.
- Im falle einer verspäteten stornierung oder nichterscheinen kann das hotel den preis der bestellten dienstleistungen als stornogebühr in rechnung stellen.
- Eine buchung gilt als garantiert, wenn eine kreditkartengarantie oder eine vorauszahlung geleistet wurde.
- Hat die vertragspartei die unterkunftsleistungen durch vorauszahlung, kreditkartengarantie oder eine andere im vertrag festgelegte weise gesichert, behält der dienstleister die unterkunft für die vertragspartei bis 12:00 uhr des folgetages des ankunftstags, danach erlischt die leistungspflicht des dienstleisters (no-show).
5.2. Bei buchung von produkten mit speziellen konditionen, gruppenreisen oder veranstaltungen gelten die in einem separaten vertrag festgelegten bedingungen.
5.3. Rückerstattung: Im falle einer fristgerechten stornierung durch die vertragspartei erstattet der dienstleister den gemäß den stornierungsbedingungen zu erstattenden betrag der vorauszahlung per banküberweisung oder auf die für die zahlung verwendete kreditkarte. Der dienstleister hat 30 tage zeit, um die rückerstattung durchzuführen.
6. Preise
6.1. Die Grundpreise des vom dienstleister betriebenen hotels (Rack Rate) werden im hotelzimmer oder an der rezeption des hotels ausgehängt. die preislisten für andere dienstleistungen stehen in den jeweiligen hotelbereichen (restaurant, spa) zur verfügung.
6.2. A Szolgáltató a meghirdetett árait előzetes bejelentés nélkül szabadon változtathatja. Amennyiben a Vendég szállást foglalt és azt a Szolgáltató írásban visszaigazolta, úgy ezen a szállásáron a Szolgáltató már nem változtathat.
6.3. Bei der bekanntgabe der preise gibt der dienstleister den zum zeitpunkt des angebots geltenden, gesetzlich vorgeschriebenen steueranteil (MwSt., Kurtaxe) an. Der dienstleister kann die aufgrund von änderungen des geltenden steuergesetzes (MwSt., Kurtaxe) entstehenden zusätzlichen belastungen nach vorheriger benachrichtigung an die vertragspartei weitergeben.
6.4. Aktuelle rabatte, aktionen und andere angebote werden auf vinifera.hu, in unseren newslettern (sofern abonniert) und auf anderen online-plattformen veröffentlicht.
6.5. Die veröffentlichten rabatte können nicht mit anderen rabatten kombiniert werden.
6.6. Bei buchung von produkten mit speziellen konditionen, gruppenbuchungen oder veranstaltungen legt der dienstleister die bedingungen in einem separaten vertrag fest.
7. Familienrabatte
Für Kinder – bei unterbringung im zimmer der eltern – sind unterkunft und halbpension bis zu einem alter von 5,99 jahren kostenlos. Wenn das kind zwischen 6 und 11,99 jahren alt ist, enthält unsere aktuelle preisliste den aufpreis für die kinderbetreuung, wenn das kind im zimmer der eltern untergebracht ist. Wenn das kind über 12 jahre alt ist, gilt der erwachsenenpreis für unterkunft mit halbpension, wenn es im zimmer der eltern untergebracht ist. es besteht keine möglichkeit, ein zustellbett zu stellen.
8. Zahlungsweise, garantie
8.1. Der dienstleister verlangt die bezahlung der von der vertragspartei in anspruch genommenen dienstleistungen spätestens nach inanspruchnahme der leistungen, vor der abreise aus dem hotel, kann jedoch auch eine nachträgliche bezahlung im rahmen einer individuellen vereinbarung ermöglichen.
8.2. Der dienstleister kann zur garantie der inanspruchnahme der dienstleistungen und der begleichung der gegenleistung gemäß vertrag eine kreditkartengarantie verlangen, wobei der betrag der bestellten und bestätigten dienstleistung auf der kreditkarte gesperrt wird, oder eine vorauszahlung des fälligen betrags ganz oder teilweise verlangen.
8.3. Die Rechnung der vertragspartei wird in ungarischen forint ausgestellt und kann in forint oder euro beglichen werden. die bestimmung des euro-betrags erfolgt in diesem fall zum devisenverkaufskurs der bank des dienstleisters am reisetag des gastes. Bei barzahlung in euro kann der eventuell verbleibende betrag in forint erstattet werden. wenn der rechnungsendbetrag 1,5 millionen forint übersteigt, kann der dienstleister die barzahlung verweigern.
Der dienstleister akzeptiert bargeldlose zahlungsmittel (kreditkarte, Széchenyi Pihenő Kártya, sowie basierend auf separaten vereinbarungen: geschenkgutscheine, gutscheine usw.), deren aktuelle liste auf wunsch der vertragspartei zur verfügung gestellt wird. Bei einer buchung wird der vertragspartei empfohlen, die möglichkeit der zahlung mit dem ausgewählten bargeldlosen zahlungsmittel zu klären.
8.4. Alle kosten im zusammenhang mit der nutzung einer zahlungsmethode, die von der institution der vertragspartei erhoben werden, werden der vertragspartei oder ihrer Széchenyi-erholungskarte/kreditkarte belastet.
9. Art und bedingungen der inanspruchnahme der dienstleistungen
9.1. Der gast kann das hotelzimmer am anreisetag ab 15:00 uhr (check-in) beziehen und muss es am letzten aufenthaltstag bis 11:00 uhr verlassen (check-out), es sei denn, der dienstleister hat nach vorheriger absprache eine frühere ankunft (early check-in) oder eine spätere abreise (late check-out) ermöglicht. Die gebühr für eine frühere ankunft oder eine spätere abreise ist in der aktuellen preisliste enthalten.
9.2. Wenn der gast das zimmer vor 8:00 uhr am anreisetag beziehen möchte, muss er die gebühr für die vorherige nacht zahlen.
10. Digitaler dokumentenscanner und VIZA-system
Gemäß geltendem gesetz ist die vorlage eines lichtbildausweises (personalausweis, kartengroßer führerschein oder reisepass) bei der ankunft an der rezeption sowie die digitale erfassung durch den hotelscanner voraussetzung für den check-in und die zimmerbelegung. jeder gast muss bei der ankunft einen lichtbildausweis vorlegen, ab dem 31. dezember 2023 auch für kinder unter 14 jahren.
Gemäß geltendem gesetz ist das hotel verpflichtet, die unterkunft zu verweigern, wenn der gast bei der ankunft das dokument zur identitätsprüfung nicht vorlegt. Das hotel ist seit dem 1. september 2021 verpflichtet, daten in das - Vendég Információs Zárt Adatbázis - (VIZA) zu übertragen.
Im falle einer verweigerten unterbringung gemäß gesetz behält sich das hotel das recht vor, die in der buchungsbestätigung enthaltene anzahlung, stornierungs- oder änderungsgebühr als stornogebühr zu verlangen.
11. Haustiere
11.1. Haustiere sind nach vorheriger absprache im hotel erlaubt, dürfen jedoch nur im hotelzimmer unter aufsicht des gastes untergebracht werden und dürfen die gemeinschaftsräume nur zum zugang zu den zimmern nutzen. andere bereiche (z.b. pool) sind nicht oder nur eingeschränkt (restaurant) zugänglich. Der aufpreis für haustiere ist in der aktuellen preisliste enthalten.
11.2. Der Gast haftet für alle durch das haustier verursachten schäden, die er dem dienstleister vor der abreise ersetzen muss. der dienstleister ist berechtigt, eine zusätzliche reinigungsgebühr zu verlangen, wenn das zimmer nicht ordnungsgemäß genutzt wurde. Die maximale reinigungsgebühr beträgt 50.000 forint. Wird ein gegenstand unbrauchbar, muss der vertragspartei den aktuellen beschaffungspreis bezahlen. Meldet der vertragspartei den schaden nicht bei der abreise und der schaden ist nachweislich ihm zuzuschreiben, ist der dienstleister berechtigt, die kreditkarte der vertragspartei zu belasten.
12. Ablehnung der vertragserfüllung, beendigung der dienstleistungspflicht
12.1. Der dienstleister ist berechtigt, den vertrag über die unterkunftsleistungen mit sofortiger wirkung zu kündigen und die dienstleistungen zu verweigern, wenn:
- der gast das zur verfügung gestellte zimmer oder die einrichtung nicht bestimmungsgemäß nutzt;
- der gast das sicherheit, die ordnung des hotels oder die mitarbeiter des hotels in einer anstößigen, groben weise behandelt, unter dem einfluss von alkohol oder drogen steht oder ein bedrohliches, beleidigendes oder anderes inakzeptables verhalten zeigt;
- der gast an einer ansteckenden krankheit leidet;
- die vertragspartei ihrer vorauszahlungspflicht nicht bis zu dem im vertrag festgelegten zeitpunkt nachkommt;
- der gast bei der ankunft die vorlage seiner dokumente verweigert oder die ausfüllung des anmeldeformulars verweigert.
- Bei der Ankunft des Gastes und während des gesamten Aufenthalts darf sich nicht mindestens eine Person über 18 Jahren im Zimmer aufhalten.
12.2. Wenn der vertrag aus gründen höherer gewalt nicht erfüllt wird, erlischt der vertrag und der dienstleister erhebt keinen anspruch auf die unterkunftskosten bei einzelbuchungen (maximal 5 Zimmer) und erstattet diese dem gast. Der dienstleister erhebt jedoch anspruch auf andere kosten (z.b. für den einkauf von rohstoffen für die gastronomie). Bei gruppenbuchungen regelt der gruppenvertrag die rückerstattung bei höherer gewalt.
13. Garantie für die unterkunft
13.1. Wenn das hotel des dienstleisters die vertraglich vereinbarten dienstleistungen aufgrund eigener verschuldung (z.b. überbuchung, vorübergehende betriebsprobleme etc.) nicht erbringen kann, ist der dienstleister verpflichtet, unverzüglich für die unterbringung des gastes zu sorgen.
13.2. Der dienstleister ist verpflichtet:
- die im vertrag genannten dienstleistungen zu den bestätigten preisen und für die vereinbarte dauer – oder bis zur behebung des hindernisses – in einem anderen hotel zu gewährleisten/anzubieten. alle zusätzlichen kosten für die bereitstellung der ersatzunterkunft trägt der dienstleister;
- dem gast einmalig kostenloses telefonieren zur mitteilung des unterkunftswechsels zu ermöglichen;
- dem gast einen kostenlosen transfer zur ersatzunterkunft und bei bedarf zurück zur ursprünglichen unterkunft zu gewährleisten.
13.3. Wenn der dienstleister diese verpflichtungen erfüllt und der gast die angebotene ersatzunterkunft akzeptiert, kann die vertragspartei keine nachträglichen schadensersatzansprüche geltend machen.
14. Krankheit oder tod des gastes
14.1. Wenn der gast während der inanspruchnahme der unterkunftsleistungen erkrankt und nicht in der lage ist, in eigenem interesse zu handeln, bietet der dienstleister medizinische hilfe an.
14.2. Im falle der krankheit oder des todes des gastes erhebt der dienstleister anspruch auf kostenkompensation von den angehörigen, erben oder dem rechnungsträger des kranken/verstorbenen; für die eventuell anfallenden medizinischen und verfahrenskosten, die kosten der vor dem tod in anspruch genommenen dienstleistungen und eventuelle schäden an der ausrüstung und den einrichtungsgegenständen im zusammenhang mit der krankheit oder dem todesfall.
15. Rechte der vertragspartei
15.1. Der gast hat gemäß dem vertrag das recht, das gebuchte zimmer sowie die einrichtungen der unterkunft, die teil des üblichen leistungsumfangs sind und keinen besonderen bedingungen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.
15.2. Der gast kann während des aufenthalts im hotel beschwerden über die erfüllung der vom dienstleister erbrachten dienstleistungen einreichen. Der dienstleister verpflichtet sich zur bearbeitung von beschwerden, die während dieses zeitraums schriftlich eingereicht (oder von ihm protokolliert) wurden.
15.3. Das beschwerderecht des gastes erlischt nach der abreise aus der unterkunft.
16. Pflichten der vertragspartei
16.1. Die vertragspartei ist verpflichtet, den gegenwert der im vertrag bestellten dienstleistungen bis zu dem im vertrag festgelegten zeitpunkt und auf die im vertrag festgelegte weise zu begleichen.
16.2. Der gast sorgt dafür, dass kinder unter 14 jahren, die unter seiner verantwortung stehen, sich nur unter aufsicht eines erwachsenen im hotel des dienstleisters aufhalten. Die verantwortung für schäden, die das kind verursacht, liegt vollständig beim elternteil. Die saunen im spa-bereich des hotels sind aus gesundheitlichen gründen für kinder nicht zugänglich. Die aufsicht über die kinder im gesamten hotelbereich, insbesondere im poolbereich, liegt in der verantwortung der eltern. Das Hotel behält sich das recht vor, bestimmte zeiten als „nur für erwachsene“ festzulegen und den zugang zum wellnessbereich für personen unter 16 jahren zu verweigern. Die gäste werden im voraus über diese zeiten informiert.
17. Haftung der vertragspartei für schäden
Der gast haftet für alle schäden und nachteile, die der dienstleister oder dritte durch das verhalten des gastes, seiner begleitperson oder anderer personen, die unter seiner verantwortung stehen, erleiden. Der Gast ist verpflichtet, den verursachten schaden dem dienstleister zu ersetzen. Diese haftung besteht auch dann, wenn der geschädigte das recht hat, seinen schadenersatzanspruch direkt beim dienstleister geltend zu machen.
18. Haftung des dienstleisters für schäden
18.1. Der dienstleister haftet für alle schäden, die der gast innerhalb der einrichtungen des dienstleisters erleidet, sofern nachgewiesen werden kann, dass der schaden durch den dienstleister oder dessen mitarbeiter verursacht wurde.
- Die haftung des dienstleisters erstreckt sich nicht auf schadensereignisse, die durch unvermeidbare umstände außerhalb des einflussbereichs des dienstleisters oder seiner mitarbeiter und gäste verursacht wurden, oder die der gast selbst verursacht hat.
- Der dienstleister kann bereiche im hotel festlegen, die für gäste nicht zugänglich sind. Der dienstleister übernimmt keine verantwortung für schäden oder verletzungen, die in solchen bereichen auftreten.
- Die nutzung des spa-bereichs des hotels erfolgt auf eigene verantwortung des gastes. Es besteht erhöhte rutschgefahr in den wasserführenden bereichen, für unfälle, die daraus resultieren, übernimmt das hotel keine verantwortung.
- Der gast muss den erlittenen schaden unverzüglich im hotel melden und alle erforderlichen daten zur verfügung stellen, die zur klärung der umstände des schadensereignisses oder zur aufnahme eines polizeiprotokolls bzw. Eines polizeilichen verfahrens erforderlich sind.
18.2.1. Der Dienstleister haftet auch für schäden, die der gast durch verlust, zerstörung oder beschädigung seiner im hotel untergebrachten sachen erleidet, wenn diese im vom dienstleister bezeichneten oder allgemein dafür vorgesehenen ort oder im zimmersafe aufbewahrt wurden oder dem dienstleister zur verwahrung übergeben wurden.
Für wertgegenstände, wertpapiere und bargeld haftet der dienstleister nur, wenn diese ausdrücklich zur verwahrung übernommen wurden oder der schaden aus einem grund entstanden ist, für den der dienstleister nach den allgemeinen regeln verantwortlich ist. In diesem fall liegt die beweislast beim gast.
18.2.2 Der dienstleister übernimmt keine haftung für wertgegenstände, die im fahrzeug im hotelparkplatz gelassen wurden. Für schäden an geparkten fahrzeugen wird der dienstleister den schadenshergang prüfen und bei nachgewiesener fahrlässigkeit den schaden ersetzen.
18.3. Der dienstleister übernimmt keine haftung für wertgegenstände, die in anderen bereichen des hotels zurückgelassen wurden.
18.4. Die haftung des dienstleisters für materielle schäden darf den wert der dienstleistung nicht übersteigen, beträgt jedoch maximal 1,5 millionen forint.
19. Hausordnung des SPA- und Wellnessbereichs
19.1. Mit der inanspruchnahme der bade- und saunadienstleistungen, die mit der hotelzimmerbuchung verbunden sind, erkennen die gäste des SPA- und wellnessbereichs die hausordnung als für sich verbindlich an. Der gast darf den spa- und wellnessbereich nur im hotelbademantel oder in freizeitkleidung und mit rutschfesten hausschuhen oder badesandalen betreten und die dienstleistungen auf eigene verantwortung nutzen. Gäste ohne hotelzimmerbuchung dürfen den bereich nicht nutzen. unbefugten personen kann der zugang verweigert werden.
19.2. Die SPA-rezeption und der badebereich sind während der jeweiligen öffnungszeiten zugänglich, außerhalb dieser zeiten ist der bereich nicht zugänglich. Die hotelverwaltung kann die betriebszeiten aus berechtigten gründen (unwetter, technische probleme usw.) einseitig ändern. Fachpersonal sorgt im gesamten bereich für sicherheit und angenehme erholung.
19.3. Gäste unter 16 jahren dürfen den SPA- und wellnessbereich nur in begleitung und unter aufsicht eines elternteils betreten und sich dort aufhalten.
19.4. Im kinderspielzimmer dürfen sich nur kinder unter 14 jahren und minderjährige ausschließlich in begleitung eines elternteils aufhalten.
19.5. Der Fitnessraum, der Saunabereich und die SPA-behandlungen dürfen nur von gästen über 18 jahren auf eigene verantwortung genutzt werden.
19.6. Badeleistungen dürfen von kindern zwischen 0 und 6 jahren sowie nicht schwimmfähigen minderjährigen unter 16 jahren nur in den für sie vorgesehenen innen- und außenbecken unter aufsicht und verantwortung der eltern in anspruch genommen werden. Für nicht stubenreine kleinkinder ist das tragen von wasserdichten schwimmwindeln und darüber hinaus badehosen obligatorisch.
19.7. Gäste mit fieber, ansteckenden oder sichtbaren hautkrankheiten, offenen wunden oder verletzungen, unter einfluss von alkohol, drogen oder anderen berauschenden medikamenten dürfen weder die sauna noch den badebereich noch die SPA-behandlungen in anspruch nehmen. Fachpersonal und die verwaltung des bereichs sowie die hotelleitung entscheiden einseitig darüber und führen darüber ein protokoll.
19.8.Das wegwerfen von abfall und das rauchen sind im gesamten SPA- und badebereich verboten. essen und getränke dürfen nur in der wellness-bar und auf den außenbereichen konsumiert werden. alkohol, kaugummi, lärm und jede art von verhalten, das die eigene oder die körperliche unversehrtheit anderer gefährdet, sind in den schwimmbecken und deren unmittelbarer nähe nicht gestattet.
19.9. Das springen, schreien, ballspielen, die verwendung von luftmatratzen, taucherbrillen und das mitbringen von spielsachen sind in den becken zur vermeidung von unfällen nicht gestattet. In begrenzter anzahl sind im außenbereich des kinderbeckens in begleitung der eltern ruhige spiele (wie kleine gummibälle, kleine, saubere, im wasser verwendbare plastikspielzeuge) möglich, sofern sie die ruhe der anderen gäste nicht stören.
19.10. Es ist verboten, lebende tiere in den badebereich mitzubringen. (eine ausnahme bildet der blindenführhund im außenbereich des pools.)
19.11. Vor dem betreten des pools ist das duschen obligatorisch.
19.12. Für wertgegenstände in den ruhebereichen und umkleideräumen des badebereichs wird keine haftung übernommen.
19.13. Die ruhebereiche sind stille zonen, bitte berücksichtigen sie dies zu jeder zeit.
19.14. Erste hilfe im SPA- und badebereich wird von qualifizierten spa-rezeptionisten, sauna-aufsichten und bademeistern geleistet.
Im falle eines unfalls muss sofort die SPA-leitung informiert werden. Nachträgliche reklamationen können wir nicht akzeptieren, wenn der unfall nicht gemeldet wurde.
19.15. Badegäste sind verpflichtet, die nutzungsregeln des bades zu beachten. Der betreiber ist berechtigt, im bedarfsfall die hilfe von behörden in anspruch zu nehmen, um die ordnung im schwimmbad aufrechtzuerhalten.
19.16. Der dienstleister hat anspruch auf schadensersatz gegenüber der vertragspartei, wenn der badebereich absichtlich oder fahrlässig beschädigt wurde.
20. Vertraulichkeit
Der dienstleister ist bei der erfüllung der im vertrag festgelegten verpflichtungen verpflichtet, gemäß dem gesetz Nr. LXIII von 1992 über den schutz personenbezogener daten und die öffentlichkeit von daten von öffentlichem interesse sowie den einschlägigen datenschutzvorschriften und gegebenenfalls den internen vorschriften der vertragspartei vorzugehen, die der dienstleister zur kenntnis genommen hat.
21. Höhere Gewalt
Ein ereignis oder umstand (z.b. krieg, feuer, überschwemmung, widrige wetterbedingungen, stromausfall, streik), das außerhalb der kontrolle einer partei liegt (höhere gewalt), entbindet jede partei von der erfüllung ihrer vertraglichen verpflichtungen, solange dieses ereignis oder dieser umstand besteht. Die parteien stimmen darin überein, alle angemessenen anstrengungen zu unternehmen, um die möglichkeit des eintretens solcher ereignisse und umstände auf ein minimum zu reduzieren und die dadurch verursachten schäden oder verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.
22. Anwendbares recht und zuständiges gericht
Das rechtsverhältnis zwischen dem dienstleister und der vertragspartei unterliegt den bestimmungen des gesetzes nr. V von 2013 über das bürgerliche gesetzbuch. Für alle streitigkeiten aus dem dienstleistungsvertrag ist das zuständige gericht am sitz des dienstleisters zuständig.
23. Website
23.1. Verweise und links
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23.2.Urheberrecht
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23.3.Cookies
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23.6. Newsletter-anmeldung
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